Mittwoch, 27. Februar 2008

Onlinedurchsuchungen zulässig - NRW Gesetz nichtig

Nun hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen:
Generell sind Onlinedurchsuchungen von Computern dann zulässig, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Gut zu hören, dass es wenigstens in Deutschland noch einen richtigen (und wichtigen) Grund geben muss um in die Privatsphäre eines Menschen einzudringen.
Unabhängig von dieser generellen Aussage, ist das Gesetz in NRW nichtig!

Genaueres hier auf spiegel.de!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.