Das Netz ist wieder um ein bisschen gesunden Menschenverstand reicher. Wie netzpolitik.org unter "Karlsruhe: Heise darf auf AnyDVD verlinken" berichtet, hat das BVerfg jetzt ein wichtiges Urteil gefällt.
In aller Kürze besagt es, dass eine Seite Links auf eine andere Webpage anbieten darf, auch wenn deren Inhalte in Deutschland nicht unbedingt legal sind.
Donnerstag, 2. Februar 2012
Heise darf Links setzen
Mittwoch, 10. August 2011
Creative Commons gerichtlich durchgesetzt
Gute Nachrichten für alle CC Nutzer in Deutschland:
Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software berichtet: Creative Commons Lizenzen in Deutschland gerichtlich durchgesetzt.(via netzpolitik.org)
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) die Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos wegen eines Lizenzverstoßes verboten. Dies stellt – soweit bekannt – die erste erfolgreiche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland dar.
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Somit erkennt also zumindest ein Gericht die CC Lizenz an und wir haben einen echten Präzedenzfall in Deutschland!
Dienstag, 7. September 2010
"Gute" Idee #fail - "Wenn kein Angebot da ist, schaffen wir eines"
Twister über die Verfolgung von Kinderpornografie...
TP: Wenn kein Angebot da ist, schaffen wir eines
So langsam stellt man sich die Frage ob man nicht zumindest bei der Strafverfolgung auf Leute zurückgreifen sollte, die wissen was sie tun.
(via TorridLuna)
Dienstag, 17. August 2010
Skype ist nicht sicher
Wow... Das ist mir neu. Auch Skype kann abgehört werden:
Auch wenn es für das Verfahren nicht interessant war, nahm ich den gewählten Tempus zum Anlass für die Frage, ob sich das mittlerweile geändert. Das bejahte der Zeuge. Seine Behörde könne Skype – auch Gespräche von Skype zu Skype – heute genauso abhören wie das normale Telefon. Wie, wollte er allerdings nicht verraten. Die Vorsitzende Richterin merkte dazu an, sie habe in ganz neuen Sachen auch schon Skype-Abhörprotokolle gesehen.
(via Notzpolitik -> Law Blog)
Mittwoch, 27. Februar 2008
Onlinedurchsuchungen zulässig - NRW Gesetz nichtig
Nun hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen:
Generell sind Onlinedurchsuchungen von Computern dann zulässig, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Gut zu hören, dass es wenigstens in Deutschland noch einen richtigen (und wichtigen) Grund geben muss um in die Privatsphäre eines Menschen einzudringen.
Unabhängig von dieser generellen Aussage, ist das Gesetz in NRW nichtig!
Genaueres hier auf spiegel.de!